AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der K.H. Blickle Förder-gGmbH

 

  • 1 Geltungsbereich, Vertragssprache
  • 2 Vertragsabschluss
  • 3 Kundeninformation: Speicherung des Vertragstextes
  • 4 Zahlung
  • 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
  • 6 Eigentumsvorbehalt
  • 7 Gewährleistung, Verjährung
  • 8 Haftungsbeschränkung
  • 9 Einräumung von Nutzungsrechten, Beachtung von Schutzrechten, Freistellung
  • 10 Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

  • 1 Geltungsbereich, Vertragssprache

(1) Lieferungen und Leistungen der K.H. Blickle Förder-gGmbH gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend gemeinsam: „Besteller“) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen von Bestellern werden nicht akzeptiert.

(2) Die Geltung der Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie ist ausgeschlossen.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

  • 2 Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung der Produkte auf Websites und in Online-Shops der K.H. Blickle Förder-gGmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (sog. invitatio ad offerendum) dar.

(2) Vertragsabschluss in unseren Online-Shops:

  1. Nach der Artikelauswahl im Warenkorb und der Angabe aller erforderlichen Bestell- und Adressdatendaten öffnet sich im nachfolgenden Schritt durch Betätigen des Buttons „Weiter“ eine Bestellseite, in welcher die wesentlichen Artikelangaben und Leistungen einschließlich anfallender Kosten nochmals zusammengefasst sind. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Besteller über den "Zurück"-Button seines Internetbrowsers auf die vorhergehende Seite gelangen und seine Eingaben korrigieren bzw. von der Angebotserklärung Abstand nehmen.
  1. Erst durch anschließendes Anklicken des „kostenpflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, der die auf der Bestellseite aufgeführten Leistungen zum Gegenstand hat. Der Vertrag kommt zustande, wenn die K.H. Blickle Förder-gGmbH das Angebot durch eine ausdrückliche Bestätigung per E-Mail annimmt. Die reine Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt dagegen noch keine Annahme des Angebotes dar.

(3) Vertragsabschluss bei Verwendung eines Bestellformulars: Nutzt der Besteller ein durch die bereitgeselltes Bestellformular, so gibt er durch dessen Übersendung an die K.H. Blickle Förder-gGmbH (per Email, per Fax oder per Post) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, der die auf dem Formular aufgeführten Leistungen zum Gegenstand hat. Der Vertrag kommt zustande, wenn die K.H. Blickle Förder-gGmbH die Bestellung durch eine ausdrückliche Bestätigung per E-Mail oder Fax annimmt. Die reine Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt dagegen noch keine Annahme des Angebotes dar.

 

  • 3 Kundeninformation: Speicherung des Vertragstextes

Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu bestellten Artikeln einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Besteller per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch die K.H. Blickle Förder-gGmbH erfolgt nicht.

 

  • 4 Zahlung

(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Zahlungsarten wie sie im Bestellprozess auswählbar sind.

(2) Alle Zahlungen sind, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung fällig. Eingeräumte Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Betrag innerhalb der Frist zugunsten der K.H. Blickle Förder-gGmbH gutgeschrieben wurde. Zahlungen können nach Wahl von der K.H. Blickle Förder-gGmbH auf andere noch offenstehende Forderungen verrechnet werden.

(3) Im Falle von Rücklastschriften aufgrund von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, trägt der Besteller die zusätzlich entstandenen Kosten.

(4) Im Falle des Verzuges wird die offene Forderung der K.H. Blickle Förder-gGmbH gegenüber Verbrauchern mit 5%-Punkten, gegenüber Unternehmern mit 8%-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB verzinst.

 

  • 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Ein Recht zur Aufrechnung mit Forderungen gegenüber der K.H. Blickle Förder-gGmbH steht dem Besteller nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch die K.H. Blickle Förder-gGmbH ausdrücklich anerkannt wurden. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche der K.H. Blickle Förder-gGmbH ist der Besteller auch dann berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur ausüben, soweit die zugrundeliegenden Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

  • 6 Eigentumsvorbehalt

Die K.H. Blickle Förder-gGmbH bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer an gelieferter Ware (Eigentumsvorbehalt).

 

  • 7 Gewährleistung, Verjährung

(1) Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe (einschließlich geringfügiger Farbabweichungen zwischen Vorlage und Reproduktionen), Qualität, Material und sonstigen Ausführungen zwischen der übermittelten Vorlage und der gelieferten Ware sowie zwischen Andrucken und dem Auflagendruck stellen keinen berechtigten Grund für eine Mängelrüge seitens des Bestellers dar. Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie des Gewichts stellen nur Mängel dar, wenn diese im Verkehr als wesentlich anzusehen sind.

(2) Die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängeln hat der Besteller das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung und - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz.

(3) Gewährleistungsrechte von Unternehmern gegenüber der K.H. Blickle Förder-gGmbH wegen Mängeln der gelieferten Waren verjähren abweichend von Absatz 2 in einem Jahr ab Lieferung. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängeln, die die K.H. Blickle Förder-gGmbH arglistig verschwiegen hat, Ansprüche aus einer Garantie, die die K.H. Blickle Förder-gGmbH für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, sowie der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(4) Gewährleistungsrechte stehen darüber hinaus Verbrauchern und Unternehmern auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie zu, sofern die K.H. Blickle Förder-gGmbH eine solche bezüglich der bestellten Waren im Einzelfall ausdrücklich abgegeben hat.

 

  • 8 Haftungsbeschränkung

(1) Die K.H. Blickle Förder-gGmbH schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, der K.H. Blickle Förder-gGmbH arglistig verschwiegene Mängel, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehören solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), also insbesondere dem Besteller die Sache zu liefern und das Eigentum daran frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Im Falle fahrlässiger Pflichtverletzungen haftet die K.H. Blickle Förder-gGmbH dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.

(2) Die K.H. Blickle Förder-gGmbH haftet zudem nicht für Ereignisse höherer Gewalt, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt dabei nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.

(3) Soweit die Haftung der K.H. Blickle Förder-gGmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

  • 9 Einräumung von Nutzungsrechten, Beachtung von Schutzrechten, Freistellung

(1) Mit der Beauftragung der Herstellung individualisierter Ware, welche auf Wort- und/oder

Bildmotiven beruht, die vom Besteller vorgegeben und an die K.H. Blickle Förder-gGmbH übermittelt werden (im Folgenden „Motive“), räumt der Besteller der K.H. Blickle Förder-gGmbH ein einfaches, unentgeltliches Recht zurSpeicherung, zur Vervielfältigung und zur Bearbeitung an diesen Motiven ein, soweit dies für die Erstellung und Lieferung der bestellten Waren erforderlich ist. Die K.H. Blickle Förder-gGmbH wird die Motive in keinem Fall überprüfen, unabhängig vom Herstellungsprozess verändern oder auf sonstige Art Einfluss auf deren Ausgestaltung nehmen. Dementsprechend betrachtet die K.H. Blickle Förder-gGmbH die von Bestellern übermittelten Motive als fremd.

(2) Der Besteller ist verpflichtet sicherzustellen, dass durch die Übermittlung von Motiven an die K.H. Blickle Förder-gGmbH die Einräumung der Rechte gemäß Absatz (1) und die Durchführung des Vertrages mit der K.H. Blickle Förder-gGmbH keine Rechte Dritter (insbesondere keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder Marken- und Kennzeichenrechte) verletzt werden.

 

(3) Verstößt der Besteller schuldhaft gegen seine Pflichten gemäß Absatz (2), so hat er die K.H. Blickle Förder-gGmbH von sämtlichen daraus entstehenden und gegenüber der K.H. Blickle Förder-gGmbH geltend gemachten Ansprüchen Dritter sowie ordnungsbehördlichen Maßnahmen freizustellen. Dies schließt die Übernahme der Kosten der Rechtsverteidigung der K.H. Blickle Förder-gGmbH (inkl. Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe) ein. Der Besteller ist darüber hinaus verpflichtet, der K.H. Blickle Förder-gGmbH alle Informationen, welche für die Rechtsverteidigung hilfreich sind, auf erstes Anfordern mitzuteilen. Die weiteren gesetzlichen Rechte der K.H. Blickle Förder-gGmbH gegenüber dem Besteller bleiben unberührt.

(4) Die Firmenkennzeichen der K.H. Blickle Förder-gGmbH sind geschützt und dürfen von Bestellern nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die K.H. Blickle Förder-gGmbH verwendet werden.

 

  • 10 Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Gültigkeit im Übrigen unberührt.

(2) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Besteller Kaufmann ist und soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz der K.H. Blickle Förder-gGmbH (72336 Balingen)